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Neue Wege der Bundeswehr in der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit im Inland Claus Rosenbauer/ Manfred Kreis Folgendes fiktive Szenario: Mittwoch, 23. Februar 2005, 11.00 Uhr. Die Stadt Mainz erscheint wie entvölkert, kaum ein Mensch auf der Straße. Von Wiesbaden her nähert sich die Wagenkolonne des amerikanischen Präsidenten der Stadt. Vor dem Mainzer Schloss erwarten der Bundeskanzler, der Verteidigungsminister und der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz den hohen Gast. Musikkorps und Wachbataillon stehen bereit. Das Präsidentenfahrzeug biegt gerade auf den Schlossplatz ein und letzte Teile der Wagenkolonne verlassen die Theodor-Heuss-Brücke, als zwei Detonationen das nahe Umfeld von Brücke und Schloss erschüttern. In Bereitschaft gehaltene Einsatzkräfte sind sofort vor Ort und arbeiten Hand in Hand. Die Bundeswehr ist eingebunden. Betroffene werden, abhängig vom Grad ihrer Verletzung und einer möglichen Kontamination, dem bereitstehenden Hauptentstrahlungsplatz der ABC-Abwehrbrigade im Gutenberg-Gymnasium und dem Sanitätsentgiftungsplatz des Lazarettregiments in der Generalfeldzeugmeister-Kaserne zugeführt und versorgt. Das Wehrbereichskommando II koordiniert den Einsatz der militärischen Kräfte. Als der amerikanische Präsident mit seiner Frau vom vorbereiteten Ausweichlandeplatz in der Generalfeldzeugmeister-Kaserne mit Hubschrauber abfliegt, drückt er dem Befehlshaber bewegt die Hand: »Well done, General!«. Wie man weiß, hat der Anschlag nicht stattgefunden, doch die Bundeswehr war bereit, den von der zivilen Seite geforderten Beitrag im Rahmen der Amts- und Katastrophenhilfe zu leisten. Warum Neuausrichtung der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit im Inland? Art und Umfang des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren unter den Rahmenbedingungen des globalen Terrorismus sind in der Diskussion. Selbstverständlich gibt unser Grundgesetz hier Möglichkeiten und Grenzen vor. Aber auch die Frage der Wehrpflicht sowie die Rolle unserer Reservisten sind zu beachten. Im Kern ist dies eine politische, keine militärische Frage. Von daher folgt die Neuordnung der ZMZ der Bundeswehr im Inland konsequent den »Verteidigungspolitischen Richtlinien« und orientiert sich an der Aufgabenpriorisierung der Streitkräfte. Die Bundeswehr ist nach Artikel 35 GG verpflichtet, ihren Beitrag im Rahmen der Abwehr und der Bewältigung von Großschadensereignissen sowie der Katastrophenbewältigung in Deutschland subsidiär zu leisten. Und wie vergangene Ereignisse in unserem Land deutlich zeigten, war dieser Beitrag stets unverzichtbar und erfolgreich. Erinnert sei hier nur an die Flutkatastrophen an Elbe und Oder. Anpassung der ZMZ/I an die föderalen Strukturen Die bisherige Gliederung der territorialen Führungsorganisation ist an den militärischen Erfordernissen der Landesverteidigung alter Art ausgerichtet. Seit den 90er Jahren wurde sie bewusst kontinuierlich ausgedünnt. Vier Wehrbereichskommandos (WBK), 27 Verteidigungsbezirkskommandos (VBK), 50 aktive Verbindungskommandos je drei Soldaten in der Fläche, die jeweils für mehrere Kreise bzw. kreisfreie Städte zuständig sind sowie rund 190 Standortälteste und Kommandeure als Beauftragte für regionale Angelegenheiten (BeaRegA) decken Deutschland zwar flächendeckend, aber unabhängig von den föderalen Strukturen der Bundesrepublik Deutschland ab. Da die Streitkräfte bei der Amts- und Katastrophenhilfe in einem durch abgestimmte Zuständigkeiten geregelten Verantwortungsbereich der kommunalen Gebietskörperschaften agieren, wird die Zusammenarbeit dadurch nicht erleichtert. So bringen länderübergreifende Verteidigungsbezirke manches Abstimmungsproblem mit sich. |
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